Förderkreis Vikariehaus Probbach e.V. 1. Vorsitzende Inge Drossard-Gintner (Post an Winkelser Str. 22)
Schulgasse 2,
35794 Mengerskirchen-Probbach
Telefon: 06476 / 88 07
Informationen
Ansprechpartner: 1. Vorsitzende Inge Drossard-Gintner
Postanschrift Förderverein: Winkelser Straße 22
Das Vikariehaus Probbach in der Schulgasse 2 ist über 300 Jahre alt, denkmalgeschützt und nicht durch An- und Umbauten verändert. Nach der Restaurierung enthält es eine Lesbibliothek und ein historisches Archiv. Es bietet Platz für Feste, Seminare, Ausstellungen und Vereinssitzungen.
Branchen:
FördervereineKultur
Theatergemeinde Weilburg e.V. c/o Bergbau- und Stadtmuseum
Schlossplatz 1,
35781 Weilburg
Telefon: 06471 / 314-36
Informationen
Ansprechpartner: Holger Redling
Wir machen Theater in Weilburg...
Im Winterhalbjahr holt die Theatergemeinde Weilburg Tourneebühnen auf die Bühne der Weilburger Stadthalle. Von Klassikern bis zur Komödie bringen wir Theater nach Weilburg. Warum nach Giessen, Frankfurt oder Wiesbaden fahren, wenn man Theaterkultur auch in Weilburg erleben kann?
Branche:
Kultur
Turmmuseumsverein Mengerskirchen 1.Vorsitzender Thomas Scholz
Wir tragen dazu bei, dass die Versorgung der Bevölkerung mit gesunden, öko-fairen Produkten, wie z.B. Kaffee, Tee, Schokolade, Osterhasen, Reis, Nudeln, Linsen, Trockenfrüchten, vegetarischen und veganen Brotaufstrichen, Ölen, Nüssen und Bananen gewährleistet ist.
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.
Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.
Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.